Der Saale-Holzland-Kreis hat angekündigt, gemeinsam mit sechs anderen Thüringer Landkreisen gegen die „Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung“ zu klagen. Martina Schweinsburg, Landrätin des Landkreises Greiz, begründete diesen Schritt mit fehlenden finanziellen Mitteln. Die Landkreise seien schlichtweg nicht in der Lage, die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen aufzubringen. Laut Aussage der Landkreise handelt es sich bei diesen Leistungen außerdem um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, sie wurden also vom Freistaat in Auftrag gegeben. Die Landkreise berufen sich auf die Thüringer Verfassung und fordern die vollumfängliche Kostenerstattung. Diese habe unabhängig von der Haushaltssituation des Freistaats zu erfolgen. Bisher seien entsprechende Forderungen an die Landesregierung aber ins Leere gelaufen. Deshalb soll jetzt das Thüringer Verfassungsgericht entscheiden. jk
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