Viele Schüler und Studenten nutzen die Sommerferien oder die Übergangszeit zur Ausbildung oder zum Studium, um etwas Geld zu verdienen. Das Thüringer Finanzministerium hat deshalb ein Faltblatt mit Steuertipps neu aufgelegt. Schüler und Studenten, die in den Ferien jobben, sind Arbeitnehmer und beziehen grundsätzlich lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. Häufig bleiben Ferienjobs jedoch von der Steuer verschont. Der Grundfreibetrag wurde für 2022 rückwirkend zum 1. Januar erhöht und beträgt aktuell 10 347 Euro. Für Verheiratete liegt der neue Grundfreibetrag bei 20 694 Euro. Arbeitnehmern bleibt deshalb jetzt mehr Netto vom Brutto übrig. Liegt das Jahreseinkommen 2022 unter dem Grundfreibetrag, dann fallen keine Steuern an. dhfre
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