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Informationen zu SHK-Gebührenbescheiden

Datum: 17.02.2022

Aufgrund zahlreicher telefonischer Anfragen zu den Gebührenbescheiden ist die Erreichbarkeit des Dienstleistungsbetriebes des Saale-Holzland-Kreises nicht immer gegeben. Darauf verweist das Landratsamt Eisenberg. Zu den Gebührenbescheiden gibt der Dienstleistungsbetrieb einige allgemeine Hinweise. Einige Bürger zweifelten die Anzahl der Leerungen an. Durch den im Rand der Öffnung der Restmüllbehälter eingesetzten Chip werde über das datensichere Identsystem jede Kippung erfasst und kann durch den Entsorger mit Datum und Uhrzeit auch nachgewiesen werden. Die Kippung einer Tonne wird hierbei erst erfasst, wenn die Restmülltonne am Fahrzeug angehängt und gekippt wird. Häufige Fragen gebe es zu den pro Haushalt bzw. Grundstück gemeldeten Personen mit Haupt- und Nebenwohnsitz. Aus der Personenanzahl wird die Höhe der Grundgebühr berechnet. Hierbei ist zu beachten, dass Grundlage für die Personenanzahl die aktuell vorliegenden Meldedaten sind. Allgemeine Anfragen können per Mail an mail@awb-shk.de oder per Fax unter 036691 48010 an den Dienstleistungsbetrieb gerichtet werden. Der Dienstleistungsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises erinnert daran, dass zum Stichtag 28. Februar die erste Rate der Müllgebühren fällig wird. Um die Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu vermeiden, wird um pünktliche Zahlung gebeten. Bei Fragen zu den Gebühren: Tel. 036691 4800/036691 48016 oder mail@awb-shk.de. Eine Barzahlung der Abfallgebühren im Dienstleistungsbetrieb ist nicht möglich.

 

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