SHK: Am 16. November haben wir über eine Streitigkeit berichtet, welche nach der widerrechtlichen Fällung eines Apfelbaumes am 15. November in Lippersdorf ausgeufert sein soll. Bereits vor Ort als auch im Zuge der ersten Ermittlungen stellte sich nunmehr der Sachverhalt jedoch etwas anders dar. Das es im Nachgang der Fällung zu einer verbalen Auseinandersetzung kam, wird von beiden Beteiligten nicht negiert. Jedoch werfen die getätigten Äußerungen der Körperverletzung an der vermeintlich 61-jährigen Geschädigten Zweifel auf, da die widerrechtliche Fällung des Baumes von ihr verneint wurde, jedoch vorhandenes Beweismaterial dies bestätigt. Den weiteren Fortgang der Ereignisse gilt es nunmehr durch die zuständige Staatsanwaltschaft zu bewerten.
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