Auch 2025 besteht wieder die Möglichkeit, Anträge zur Förderung gemeinnütziger und ehrenamtlicher Tätigkeit in Jena zu stellen. Die finanziellen Mittel werden durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellt und gemäß der städtischen Richtlinie zur Vergabe von Zuwendungen verteilt.
Die Fördermittel sind ausschließlich für folgende Bereiche vorgesehen:
Anträge können von Vereinen, Verbänden, Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts bis 31. März 2025 gestellt werden.
Das Antragsformular und die Vergabegrundsätze sind unter www.service.jena.de/de/ehrenamt-foerderung-ehrenamtlicher-taetigkeiten abrufbar.
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