Die Erhöhung der Abfallgebühren im Saale-Holzland-Kreis soll geringer ausfallen, als zunächst befürchtet. Dem Kreistag liegt ein neuer Entwurf für die Höhe der Gebühren vor. Der Werkausschuss hat den Entwurf zur Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt und Beschlussfassung empfohlen. Der Kreistag soll am 6. Februar darüber entscheiden.
Laut dem neuen Entwurf für die Änderung der Gebührensätze in § 4 der Satzung soll die Festgebühr für die Entsorgung von Abfällen aus Haushalten (Grundgebühr) künftig z.B. für eine 120-Liter-Mülltonne 60,84 Euro/Jahr betragen (alter Entwurf: 62,88), die Leerungsgebühr für eine 120-Liter-Mülltonne 6,97 Euro (alter Entwurf: 8,10). Die Abfallgebühr für Großwohnanlagen beträgt z.B. bei einem 1.100-Liter-Container 160,67 Euro (alter Entwurf: 173,88).
Festgebühr für Haushalte im Jahr pro Tonne:
- 80 l Fassungsvermögen 40,56 Euro
- 120 l Fassungsvermögen 60,84 Euro
- 240 l Fassungsvermögen 121,68 Euro
- 1.100 l Fassungsvermögen 557,76 Euro
Leerungsgebühr je Tonne:
- 80 l Fassungsvermögen 4,65 Euro
- 120 l Fassungsvermögen 6,97 Euro
- 240 l Fassungsvermögen 13,94 Euro
- 1.100 l Fassungsvermögen 63,89 Euro
Großwohnanlagen - Entleerung von Abfallbehältern:
- 120 l Fassungsvermögen 17,53 Euro
- 240 l Fassungsvermögen 35,06 Euro
- 1.100 l Fassungsvermögen 160,67 Euro
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hatte den ersten Entwurf der Satzung u.a. aus dem formalen Grund beanstandet, dass es für den Kalkulationszeitraum 2022-2024 vorab keinen Gremienbeschluss zur damaligen Gebührenkalkulation gegeben habe.
Eine neue Gebührenkalkulation wurde ohne die Übernahme der bis 2024 aufgelaufenen Unterdeckungen erarbeitet. Demnach werden sich die Gebühren gegenüber dem ersten Satzungsentwurf im Schnitt um ca. 7,5 % reduzieren.
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