Für Jugendliche gilt eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von aktuell gut 12 Euro. Das betrifft etwa Unter-18-Jähriger, die als Ferienjobber in Hotels, Biergärten oder Restaurants angestellt sind. Die Gastro-Gewerkschaft NGG fordert jetzt, diese Ausnahmen abzuschaffen und spricht von einer „Alters-Lohn-Diskriminierung“. In ihrer Forderung bezieht sich die Gewerkschaft ausdrücklich auf alle Branchen, nicht nur auf die Gastronomie. Schließlich seien Jugendliche keine „Beschäftigten zweiter Klasse“. Angesichts der Personalknappheit gerade in der Gastro-Branche seien jugendliche Ferienjobber für viele Betriebe eine wichtige Arbeitsunterstützung. Die Gewerkschaft kritisiert ferner die geringe Anhebung der Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2024. Dann steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82.
Foto: NGG
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