Seit dem 16. März gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bis Mitte April hatten Arbeitgeber Zeit, den Impfstatus ihrer Beschäftigten an das Gesundheitsamt zu melden. Da es bei der elektronischen Meldung zu technischen Problemen kam, wurde die Frist bis zum Freitag, 6. Mai, verlängert. Falls noch nicht geschehen, werden die benannten Einrichtungen von der Stadtverwaltung gebeten, die Meldung zu veranlassen. Weitere Informationen und den Link zum Impfportal gibt es unter jena.de/corona. dh
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