Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute über die Klage des FC Carl Zeiss Jena gegen den Deutschen Fußball-Bund entschieden. Er wies die Klage zurück. Das teilte der FCC heute mit. Somit darf der Deutsche Fußball-Bund die Vereine bei Fehlverhalten ihrer Anhänger weiter mit Geldstrafen belegen. Der FCC argumentierte damit, dass eine Bestrafung ohne eigene Schuld nicht zulässig sei und somit gegen einen wesentlichen Rechtsgrundsatz verstoße. Das BGH bewertete die Geldstrafen jedoch nicht als Strafen sondern als vorbeugende Maßnahmen, um zukünftiges Fehlverhalten zu vermeiden.
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