Aufgrund der gestiegenen Corona-Infektionszahlen im Saale-Holzland-Kreis hat der Landkreis strengere Schutzmaßnahmen und Beschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet. Die Allgemeinverfügung tritt am 23. Oktober in Kraft und gilt vorerst bis zum 8. November. An privaten und familiären Feiern sowie an nichtöffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nicht mehr als 15 und unter freiem Himmel nicht mehr als 25 Menschen teilnehmen. Auch die Teilnehmerzahlen von öffentlichen Veranstaltungen werden beschränkt auf 50 Personen in geschlossenen Räumen und auf maximal 250 Personen unter freiem Himmel. Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet. Auch Geschäfte, Gaststätten, Cafés, Bäder, Fitnessstudios und andere öffentliche Einrichtungen müssen nicht schließen. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist nicht nur in Geschäften, Bussen und Bahnen zu tragen, sondern in allen öffentlichen Gebäuden, in Gaststätten und Hotels sowie überall da, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Allgemeinverfügung ist nachzulesen unter www.saaleholzlandkreis.de. cd
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