Nachrichten

Neuerungen beim Bürgergeld

Datum: 27.06.2023
Rubrik: Wirtschaft

Für Bürgergeld-Empfänger gibt es ab dem 1. Juli einige Änderungen. So dürfen Erwerbstätige jetzt bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent mehr Geld behalten. Das bedeutet bis zu 90 Euro mehr im Geldbeutel. Junge Menschen dürfen ihre Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze von derzeit 520 Euro behalten. Das betrifft auch alle, die einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Außerdem gilt diese Regelung in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleiben gänzlich unberücksichtigt. Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet. Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen. Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro Aufwandsentschädigung behalten. Bei einer medizinischen Rehabilitation muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden, das Bürgergeld wird weitergezahlt. Bei der Beratung und Vermittlung ersetzt der Kooperationsplan die formale Eingliederungsvereinbarung. Dieser ist die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Wenn bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen. Bürgergeld-Bezieher können die ganzheitliche Betreuung als neues Angebot in Anspruch nehmen. Das Coaching ist freiwillig und kann auch eine Ausbildung oder Beschäftigung begleiten. Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro. Wer seinen Berufsabschluss nachholen will, kann auch unverkürzt gefördert werden. Wem Lese-, Mathe- oder Computer-Kenntnisse fehlen, kann diese leichter aufbessern. Weitere Informationen finden Sie online unter https://service.jena.de/de/arbeitslosengeld-ii-alg-ii-beratung-und-antrag. jk

Weitere Meldungen aus dieser Rubrik

Auszeichnung: Einer der besten...

Tom Bettermann, Absolvent der SCHOTT Jena, zählt zu den besten Auszubildenden Deutschlands. Der... [zum Beitrag]

Ratszeise: Jede Menge Geschenkideen...

Schmuck, Kleidung und jede Menge kleine und große Geschenkideen – Im PopUp-Store der Initiative Innenstadt... [zum Beitrag]

Jenaer Baugenossenschaft:...

Die Jenaer Baugenossenschaft errichtet mit der Jenaer Firma Servicum GmbH auf einer ihrer Mietshäuser am... [zum Beitrag]

Glasfaserausbau geht weiter

Die Deutsche Telekom plant, den Glasfaserausbau in Jena im Frühjahr 2025 weiter voranzutreiben. Die... [zum Beitrag]

Führungswechsel bei Carl Zeiss Jena GmbH

Dr. Bernhard Ohnesorge, Mitglied der Geschäftsführung der Carl Zeiss Jena GmbH und des strategischen... [zum Beitrag]

Gut informiert in die Selbständigkeit

Am Montag, den 18. November 2024, bietet die Arbeitsagentur Thüringen Ost von 14 bis 17 Uhr im Rahmen der... [zum Beitrag]

Führungswechsel bei SCHOTT

Am 1. Januar 2025 übernimmt Dr. Torsten Derr das Steuer der SCHOTT AG als Vorstandsvorsitzender.  Er... [zum Beitrag]

Jenoptik liefert Kameras zur...

Die Jenoptik-Division Smart Mobility Solutions wurde von der kanadischen Stadt Brampton in Ontario mit der... [zum Beitrag]

JenaWirtschaft: Neuer Aufsichtsrat...

Der Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Jena (JenaWirtschaft) ist seit November 2024 in neuer Besetzung... [zum Beitrag]

Jena TV - Livestream
Neu in unserer Mediathek

JenaJournal

Folge:
JenaJournal vom 22.11.2024

Sendung vom 22.11.2024

JenaJournal

Folge:
JenaJournal vom 20.11.2024

Sendung vom 20.11.2024

JenaJournal

Folge:
JenaJournal vom 18.11.2024

Sendung vom 18.11.2024

Infos

 

Social

Besuchen Sie uns, auch gerne hier

Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !